Kapitalertragsteuer Österreich 2018
Kapitalerträge richtig versteuern
Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren, erhaltene Zinsen und Fondserträge haben nicht nur gemeinsam, dass sie für ein mehr oder weniger großes Plus auf dem Konto sorgen und den Kontoinhaber erfreuen. Denn gerne wird darüber vergessen, dass sie alle auch versteuert werden müssen. Es handelt sich dabei um Kapitalerträge, die wie in fast allen europäischen Staaten auch in Österreich der Steuerpflicht unterliegen. Die so genannte Kapitalertragsteuer (KESt) wird bereits seit 1993 erhoben.
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer muss auf Kapitaleinkünfte entrichtet werden und ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist nach dem Prinzip einer Abgeltungssteuer konzipiert. Das bedeutet, dass sie automatisch durch die depotführende oder auszahlende Bank beziehungsweise den depotführenden Broker an das Finanzamt abgeführt wird. Aus diesem Grund ist es für Sie nicht nötig, die Einkünfte in die Steuererklärung aufzunehmen. Bestimmte Kapitalerträge sind endbesteuert, sie unterliegen also nach dem Abzug der Kapitalertragsteuer keinen weiteren Steuern. Alle abzugsverpflichteten Anleger oder Sparer müssen Einkünfte aus ihrem Kapitalvermögen ab dem ersten Euro versteuern. Es existiert kein Kapitalertragsteuer Freibetrag.
Wertanlagen und Kapitalerträge
Die Kapitalertragsteuer muss, wie der Name vermuten lässt, auf Kapitalerträge gezahlt werden. Doch welche Einkünfte sind davon genau betroffen? Erst 2012 wurden die Bestimmungen zu dieser Besteuerung neu geordnet. Zuvor waren lediglich laufende Einnahmen aus dem Kapitalvermögen steuerpflichtig. Nun müssen Sie auch Gewinne aus Verkäufen von Kapitalanlagen berücksichtigen. Die Regelungen gelten für den sogenannten Neubestand. Das sind Käufe von Aktien, Investmentfonds und Immobilienfonds ab dem 1.1.2011 und von Forderungswertpapieren und verbrieften Derivaten ab dem 1.4.2012.
- Dividenden Unternehmen zahlen Dividenden an Anteilseigner. Die ausgezahlten Gewinne müssen versteuert werden. In der Regel geschieht das automatisch.
- Zinserträge Bankeinlagen und Forderungswertpapiere erzielen über Zinserträge Gewinne, die ebenfalls versteuert werden.
- Realisierte Wertsteigerungen Wird ein Wertpapier zu einem höheren Kurs verkauft, als es ursprünglich gekauft wurde, wird eine Wertsteigerung realisiert. Die Differenz muss versteuert werden.
- Kursgewinne Mit Derivaten werden bei Kurssteigerungen zu versteuernde Gewinne erzielt.
Steuererklärung bei ausländischen Kapitalerträgen
Auch Kapitalerträge, die im Ausland entstanden sind, sind kapitalsteuerpflichtig. Da hier der Steuerabzug mangels inländischer, depotführender oder auszahlender Stellen meist nicht direkt möglich ist, müssen Sie diese in der Steuererklärung veranlagen. Dies gilt beispielsweise für Zinserträge bei ausländischen Banken. Sie werden jedoch auch dann unabhängig vom übrigen Einkommen mit dem Kapitalertragsteuersatz versteuert.
Sollte im Entstehungsland ausländischer Erträge eine Quellensteuer anfallen, so wird diese entsprechend einem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet.
Zwei Steuersätze für Kapitalerträge
Seit der Steuerreform, die 2016 in Kraft trat, müssen die meisten Kapitaleinkünfte mit 27,5 % versteuert werden. Lediglich für Kapitalerträge aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten beträgt der Steuersatz 25 %. Wenn Sie die anfallende Kapitalertragsteuer berechnen möchten, müssen Sie also zwischen den verschiedenen Kapitalerträgen unterscheiden. Möchten Sie wissen, wie hoch ihre persönlichen Zahlungen ausfallen, kann es sinnvoll sein, dass Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Günstigerer Steuersatz im Rahmen der Einkommenssteuer
Es besteht die Möglichkeit, Kapitalerträge mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern. Dies lohnt sich vor allem für Anleger, die mit einem Einkommen von bis zu 11.000 Euro pro Jahr von der Einkommenssteuer befreit sind oder deren Einkommenssteuersatz geringer als 25 % ausfällt. In diesem Fall ist es im Rahmen der Steuererklärung möglich, die Veranlagung zum allgemeinen Tarifsteuersatz zu beantragen. Man spricht hier von einer Regelbesteuerungsoption.
Da die Kapitalertragsteuer als Abgeltungssteuer direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt wird, ist es in diesem Fall notwendig, für die Erstattung der Kapitalertragsteuer zu sorgen. Die dafür nötigen Formulare erhalten Sie beispielsweise auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen. Der zu zahlende Einkommensteuerbetrag wird auf die bereits entrichtete Kapitalsteuer angerechnet, der Rest rückerstattet.
Steuerlast senken und Verluste mit Gewinnen gegenrechnen
Vor allem langjährige Inhaber eines Depots, die Erfahrungen mit dem Handel mit Wertpapieren gemacht haben, wissen, dass dieser nicht nur Gewinne abwirft. Immerhin: Wenn Sie durch die Veräußerung von Kapitalvermögen oder Derivaten Verluste hinnehmen mussten, können Sie diese teilweise mit Ihren Gewinnen gegenrechnen und so die Steuerlast mindern. Dabei gibt es jedoch Einschränkungen. So kann beispielsweise keine Verrechnung mit Zinsen aus Bankeinlagen erfolgen. Zudem können sich nur gleichartig besteuerte Verluste und Gewinne aus dem gleichen Jahr gegenseitig ausgleichen. Anleger, die in einem Jahr Verluste von 1.000 Euro machen, können diese nicht steuermindernd auf ein gewinnbringendes Jahr übertragen. Der Verlustausgleich erfolgt automatisch, der Steuerpflichtige erhält eine Bescheinigung.
Einnahmen stressfrei versteuern
Für viele Menschen sind Steuern ein notwendiges Übel. Vergessen und verdrängen sollten Sie sie trotzdem keinesfalls. Dies gilt auch bei Kapitaleinkünften. Die Kapitalertragsteuer hat den Vorteil, dass sie von Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt wird, ohne dass Ihr Zutun nötig wäre. Als Anleger können Sie sich diesbezüglich also entspannt zurücklehnen und stattdessen über ihre erfolgreichen Kapitalanlagen freuen.